
Die gesetzliche Krankenversicherung, auch noch bekannt als GKV, bildet einen entscheidenden Teil des Gesundheitssystems, aber auch des Sozialversicherungssystems. Ziel dieser Versicherung ist es die Versicherungsnehmer vor den finanziellen Kosten der Krankheits-Behandlungen zu bewahren. Darunter werden aber nicht nur ärztliche Behandlungen bei dem Eintritt des Versicherungfalles verstanden, sondern auch Vorsorgemaßnahmen, wie auch Maßnahmen nach der Behandlung, zum Beispiel Rehabilitation.
Die GKV ist eine Pflichtversicherung, also für alle Personen, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine Obliegenheit. Versicherungsnehmer sind daher meistens die Empfänger von Lohnersatzleistungen – wie Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld –, Schüler, Studenten, Praktikanten, Auszubildende, Behinderte und Pflegepersonen, selbstständige Landwirte, Künstler, Rentner, Wehr- und Zivildienstleistende und Arbeiter oder Angestellte, die wenig verdienen. Die Versicherunsgnehmer werden hier alle gleichmäßig behandelt, sie haben den gleichen Status, können nur die selben Leistungen beanspruchen, wie jeder andere und bekommen diese in der selben Qualität. Manche Leistungen werden hierbei aber gar nicht oder nur teilweise bezahlt, den Rest muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen.
Im Gegensatz dazu steht die PKV, also die private Krankenversicherung. Diese ist eine freiwillige Krankenversicherung, mit bisschen höheren Beiträgen, aber auch mit mehreren Leistungen. Die private Krankenversicherung bietet Schutz für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger, all die Menschen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, und Arbeiter, Angestellte deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Die PKV kann aber auch als Zusatzversicherung abgeschlossen werden und damit Sicherheit denen beschaffen, die bei der GKV schon Mitglied sind. Die Prämien sind hier nicht einkommensabhängig, diese richten sich nach dem persönlichen Gesundheitszustand – Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen –. Danach werden unterschiedliche Verträge erbaut mit unterschiedlichen Prämien. Die Versicherungsnehmer werden individuell behandelt gemäß dem Vertrag und der bezahlten Prämie. Bei höheren Kosten können sie zum Beispiel die Wahlmäglichkeiten der PKV benspruchen , also Wahl der Klinik, wo sie behandelt werden, Wahl des Zimmers, ob sie in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer die Nacht in dem Krankenhaus verbringen wollen, und die Wahl des Arztes, der sie behandeln wird. Zusätzliche Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente, verschiedliche Massagen und Physiotherapie, Seehilfen, Zahnersatz, Kieferorthopädische Behandlungen. Diese können jeder Zeit in Anspruch genommen werden und deren Kosten werden vollständig erstattet. Vorteil der PKV ist auch die Wechselmöglichkeit. Die Versicherungsnehmer können wann immer sie wollen den Versicherer wechseln, natürlich mit finanziellen Nachteilen, aber ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen, wie zum Beispiel bei der GKV, wo man unter 55. Jahren sein muss und unter der Versicherungspflichtgrenze liegen muss.
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